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Unsere Angebote

In unserem Haus zählt der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen.

Ob Sie vollstationär oder in Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Krankheitspflege nach einem Krankenhaus-Aufenthalt bei uns wohnen. Pflege und Betreuungsangebote sind speziell auf Sie abgestimmt.

Unser Anspruch ist Ihr Wohlbefinden. Dafür bieten wir unter anderem auch eine Vielzahl an Aktivitäten und Angeboten zur Gestaltung eines schönen und abwechslungsreichen Lebensalltags.

Vollstationäre Pflege

Unter vollstationärer Pflege versteht man die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen permanent auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Sei es aufgrund einer fehlenden Betreuungsperson, fehlender Barrierefreiheit im häuslichen Umfeld, zunehmendem Pflegebedarf oder auch wenn die Gefahr von Vereinsamung droht.

Die vollstationäre Pflege im Pflegeheim bietet eine Vollversorgung an und ist als Alternative zum Leben und zur pflegerischen Versorgung Zuhause zu verstehen. Das Heim kann eine geschütztere und zuverlässigere Versorgung bieten, als sie häufig im eigenen Zuhause zu organisieren ist. Vergleichbar mit einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge organisiert und geregelt, wie z.B. regelmäßige Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Dinge, wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich zusätzlich auch die notwendige pflegerische und betreuerische Versorgung sowie die Behandlungspflege.

Wie Zuhause sind die einzelnen Bewohner:innen und Bewohner und deren Angehörige auch selbst mitverantwortlich, wieviel Kontakt sie zu anderen Menschen pflegen möchten. Wer Zuhause wenig Sozialkontakte zu Freunden hatte oder das Haus kaum verließ, war oftmals sehr allein. Im Heim gibt es viele Möglichkeiten mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen und etwas zu unternehmen. Die Mitarbeiter:innen werden sich immer bemühen, hier zu helfen und Kontakte zu knüpfen.

Die Leistung wird von der Pflegekasse nur finanziert, wenn häusliche oder teilstationäre (Tagespflege) Pflege nicht möglich ist, oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falls nicht in Betracht kommt.

Häusliche Pflege ist beispielsweise nicht möglich,

  • wenn jemand nicht allein bleiben kann (z.B. wegen einer Demenz)

  • sich selbst gefährdet (z.B. selbst die Wohnung verlässt und sich nicht mehr zurecht findet, oder immer selbst kochen will, aber dabei alles vergisst)

  • keine Pflegeperson vorhanden ist, die die Pflege mit übernehmen kann, denn faktisch ist ohne Pflegeperson keine Ambulante Pflege möglich. Wichtig ist dabei auch, dass die Angehörigen nicht gezwungen werden können die Pflege zu übernehmen.
  • Bei der Einstufung haben Gutachter:innen auch festzustellen, ob häusliche Pflege möglich oder eben nicht möglich ist.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist eine zeitlich befristete Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung.
Sie kann in Anspruch genommen werden:
  • zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson
  • bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des/der Pflegebedürftigen und Überforderung der Pflegeperson

  • im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zur Überbrückung der Rehabilitation, zur Organisation des häuslichen Wohnfeldes, z. B. Umbaumaßnahmen, Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Klärung der häuslichen Versorgung wie Essen auf Rädern, ambulanter Pflegedienst etc.
  • zur Überbrückung, bis ein gewünschter vollstationärer Heimplatz in Wohnortnähe frei ist
  • zur Abklärung, ob eine vollstationäre Versorgung dauerhaft notwendig wird oder andere Möglichkeiten vorhanden sind.

Therapieangebote

Die ärztliche Betreuung unserer Bewohner:innen erfolgt durch niedergelassene Ärzte bei den regelmäßig stattfindenden Hausarztvisiten unter Berücksichtigung der freien Arztwahl.

Sind fachärztliche Behandlungen notwendig, werden diese selbstverständlich von uns organisiert. Wir sind stets darauf bedacht, die Behandlung in der Einrichtung zu ermöglichen. Ist dies aus zwingenden Gründen nicht realisierbar, findet die Behandlung in der entsprechenden Facharztpraxis statt.

Die Behandlungspflege umfasst die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, soweit sie vom Arzt angeordnet sind und nicht von ihm selbst erbracht werden.

Benötigen Sie z.B. Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie vermitteln wir Ihnen gerne externe Therapeutinnen und Therapeuten, die zu uns in die Einrichtung kommen. Auch hier haben Sie eine freie Wahl.