Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Informationen für hinweisgebende Personen
Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird der Schutz von Personen gestärkt, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Hinweise auf Rechtsverstöße erlangen und diese melden. Ziel des Gesetzes ist es insbesondere, hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen oder Repressalien – etwa arbeitsrechtlichen Nachteilen – zu schützen und zugleich sicherzustellen, dass Rechtsverstöße frühzeitig aufgedeckt und unterbunden werden können.
Das HinSchG gilt ausschließlich für Hinweise im beruflichen Kontext. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, sichere und vertrauliche interne Meldewege einzurichten.
Wer kann Hinweise abgeben?
Hinweise können ausschließlich von folgenden Personengruppen abgegeben werden:
- Beschäftigten (Mitarbeitenden)
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern
Voraussetzung ist, dass die Meldung einen Sachverhalt im beruflichen Kontext betrifft.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Gemäß § 2 HinSchG können insbesondere folgende Verstöße gemeldet werden:
- Straftaten
- bestimmte Ordnungswidrigkeiten, sofern sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dienen
- Verstöße gegen ausgewählte Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union, insbesondere in den Bereichen Geldwäschebekämpfung, Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenschutz, Vergaberecht und Verbraucherschutz
Der sachliche Anwendungsbereich ist in § 2 HinSchG abschließend geregelt.
Unsere interne Meldestelle
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes arbeiten wir mit der DataSecurITy UG als externem Dienstleister zusammen. Die DataSecurITy UG betreibt für uns eine ausgelagerte interne Meldestelle gemäß § 14 HinSchG.
Die interne Meldestelle gewährleistet eine unabhängige, vertrauliche und gesetzeskonforme Bearbeitung eingehender Hinweise.
Wie können Hinweise abgegeben werden?
1) Schriftliche Meldung (Portal)
Hinweise können über das elektronische Meldeportal der DataSecurITy UG abgegeben werden:
Zum Meldeportal:
https://datasecurity-ug.de/hinweisgeberschutz
Über das Meldeportal kann ein strukturiertes Meldeformular ausgefüllt werden. Die Kommunikation erfolgt vertraulich.
Weiterleitung auf eine externe Webseite
Hinweis: Mit Klick auf den oben genannten Link verlassen Sie unsere Internetseite und werden auf das Meldeportal der DataSecurITy UG weitergeleitet. Für die Inhalte und die technische Umsetzung des Meldeportals ist die DataSecurITy UG verantwortlich.
2) Schriftliche Meldung (E-Mail)
Hinweise können auch per E-Mail abgegeben werden:
3) Mündliche Meldung (Telefon)
Hinweise können auch mündlich abgegeben werden, insbesondere telefonisch unter:
+49 (0)7344 924849-0
Sofern ein persönlicher Kontakt nicht unmittelbar möglich ist, besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Die hinterlassenen Nachrichten werden vertraulich behandelt und ausschließlich von den zuständigen Fallbearbeitenden abgehört. Ein Rückruf erfolgt, sofern Kontaktdaten hinterlassen wurden.
Auf Wunsch der hinweisgebenden Person kann zudem eine persönliche oder virtuelle Zusammenkunft (z. B. Telefon- oder Videokonferenz) vereinbart werden.
4) Schriftliche Meldung (Brief / Postweg)
Hinweise können auch schriftlich per Post eingereicht werden an:
DataSecurITy UG (haftungsbeschränkt)
Kirchstraße 42
89180 Berghülen
Keine anonymen Hinweise
Anonyme Hinweise werden nicht entgegengenommen und nicht bearbeitet.
Bitte beachten Sie: Für die Abgabe und Bearbeitung eines Hinweises ist die Angabe Ihrer Identität (mindestens Name und eine Kontaktmöglichkeit) erforderlich.
Weiterleitung auf eine externe Webseite
Hinweis: Mit Klick auf den oben genannten Link verlassen Sie unsere Internetseite und werden auf das Meldeportal der DataSecurITy UG weitergeleitet. Für die Inhalte und die technische Umsetzung des Meldeportals ist die DataSecurITy UG verantwortlich.
Datenschutzhinweis
Im Rahmen der Abgabe und Bearbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dies umfasst insbesondere Angaben zur hinweisgebenden Person, zu von der Meldung betroffenen Personen sowie die Inhalte des Hinweises.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung von Hinweisen sowie zur Durchführung gesetzlich vorgesehener Folgemaßnahmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Die Identität der hinweisgebenden Person wird gemäß § 8 HinSchG vertraulich behandelt. Repressalien oder Benachteiligungen aufgrund einer rechtmäßigen Meldung sind gesetzlich verboten.
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zu den verantwortlichen Stellen finden Sie hier: Datenschutzhinweise
Weiterleitung auf eine externe Webseite
Hinweis: Mit Klick auf den oben genannten Link verlassen Sie unsere Internetseite und werden auf die Internetseite der DataSecurITy UG weitergeleitet. Für die Inhalte und die technische Umsetzung des Meldeportals ist die DataSecurITy UG verantwortlich.